LOKALE FISCHEREIORDNUNG

gültig: ab 21.04.2024

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  • Erforderliche Dokumente:
    Das Angeln in den Angelgewässern des Vereins ist mit folgenden Unterlagen möglich: - Ungarische Angelkarte - Staatlicher Angelschein oder touristischer staatlicher Angelschein und Fangprotokoll - Vom Verein ausgestellte Jahreskarte oder Tageskarte - Personalausweis
  • Es ist verboten, andere zu stören und übermäßigen Lärm zu machen (z. B. laute Musik, Geschreie, überlaute Gespräche). Bei offensichtlichem Alkoholeinfluss, Trunkenheit oder verändertem Bewusstseinszustand kann die Fortsetzung des Fischfangs mit der Aufforderung zum sofortigen Verlassen des Gebietes untersagt werden.
  • Verbotszeiten für Edelfische gemäß der Landesfischereiverordnung. Während der Welsverbotszeit ist das gezielte Welsangeln VERBOTEN und auch das Mitnehmen ist in dieser Zeit nicht gestattet!
  • Die gültige nationale Fischereiverordnung kann hier eingesehen werden: MOHOSZ Fischereiverordnung
  • Die kleinste zu fangende Karpfengröße beträgt 35 cm, Karpfen und Graskarpfen über 5 kg müssen nach dem Wiegen sofort wieder freigelassen werden!
  • Die Verwendung von geflochtenem Ballastschnur ist nicht zulässig! Vorschnur ist in einer maximalen Länge von 40 cm verwendbar!
  • Nach dem Einsetzen der Fische im See ist das Angeln für eine Woche VERBOTEN!
  • Bei der Fischwärterkontrolle bzw. Fahrzeugkontrolle muss jeder gegenseitiges Respekt zeigen, sich respektvoll verhalten und den Aufforderungen des diensthabenden Fischwärters nachkommen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.
  • Beim Raubfischangeln sind Köderfischnetze mit einer Größe von maximal einem Quadratmeter erlaubt
  • Eine Karpfenmatratze ist ein unverzichtbares Fischschutzmittel für alle Angler.

Abweichende Regelungen für das Wasserwirtschaftsgebiet:
Innensee:

  • ÖFFNUNGSZEITEN:
    Im Bereich außerhalb des Strandes: 1. Januar - 31. Dezember 00:00 - 24:00 Uhr (Für alle)
    Im Strandbereich: 1. Mai - 31. August 05:00 - 21:00 Uhr (Details unter Punkt II)
  • Sie können keinen Bojlis-Tageskarte für den Innensee kaufen, sondern nur für den Stausee.

Stausee:

  • ÖFFNUNGSZEITEN: 1. April - 31. Oktober 00:00-24:00 Uhr (Für Mitglieder und Tageskarteninhaber)
                                 1. November – 31. März 08:00–20:00 Uhr (Nur für Mitglieder und Spinnangler)
  • Es ist strengstens VERBOTEN, mit der Bojlis-Tageskarte Fisch mitzunehmen!
  • Verpflichtend für eine Bojlis-Tageskarte sind die Fischschutzausrüstungen :
    - Karpfenmatratze / Karpfenwiege - Desinfektionsspray - Großes Tauchkescher (min. 90 cm) - Wiegenetz oder schwimmende Waage – Für den maximalen Schutz der Fische
  1. FISCHEREI-LANDNUTZUNG UND UMWELTSCHUTZ IM WASSERGEBIET DES VEREINS
  • Der Angelplatz am Ufer kann nur besetzt werden, wenn der dort gelassene Müll vorher zusammengesammelt wurde.
  • Der Angler ist verpflichtet, beim Angeln anfallenden Müll aus dem Gebiet zu entfernen. Zigarettenkippen, Samenschalen usw. gelten als Abfall. auch das Wegwerfen. (Strafe: 30-60 Tage Sperre)
  • Es ist VERBOTEN, in einem zugemüllten Bereich mit dem Angeln zu beginnen! Dort zurückgebliebener Müll muss vor Beginn des Angelns eingesammelt und dem Fischwart gemeldet werden.
  • Es gibt keinen reservierten Angelplatz! Niemand sollte den anderen bitten, den Angelplatz zu übergeben, mit dem Stichlaut „mein Platz“. In einem solchen Fall ist umgehend der Fischwart zu benachrichtigen!
  • Bei beiden Fischgewässern ist das Feuerlegen strengstens VERBOTEN! Dies ist nur mit besonderer Genehmigung des Vereins möglich  oder an ausgewiesenen Feuerstellen möglich!
  • Um die Wasserqualität zu schützen, darf beim Fischen nur Futter aus aus natürlichen Zutaten verwendet werden. ES IST VERBOTEN Hundefutter zu verwenden oder ungeeignete (schimmelige, giftige, faulende usw.) Futter, Boilies usw.
  • Fütterungsmengen: 2 kg Futtermaterial oder 1 kg Boilies pro Tag sind erlaubt.
  • Gemäß den Regeln des Naturschutzes im Fischereigebiet und während des Fischfangs ist es neben der Fischereitätigkeit verboten, den Zustand und die Qualität der örtlichen Tierwelt zu verändern oder zu stören, das Wasser zu verunreinigen oder Müll in irgendeiner Weise zu verteilen. Es ist die Pflicht des Anglers, die Umwelt zu schützen und für Sauberkeit zu sorgen, sowie die Verantwortung für Entschädigungen aufzukommen.
  • Der Angler ist verpflichtet, die Feststellung von Fischsterbens, Wasser- oder Umweltverschmutzung unverzüglich dem Fischwart oder dem zuständigen Amt zu melden.

Abweichende Regelungen für das Wasserwirtschaftsgebiet:
Innensee:

  • Zum Strandgelände angrenzender See bis zur Straßenbrücke ist das Nachtangeln ganzjährig VERBOTEN! Angeln ist in diesem Bereich nur zwischen 05:00 und 21:00 Uhr möglich. Zu den in Punkt I genannten Öffnungszeiten.
  • Das Angeln im Camping- und Strandbereich ist nur mit gültigem Eintritt (Zutrittsbändchen) möglich!

Stausee:

  • Nach dem Spannungswelsen ist es zwingend erforderlich, die Bruchleinenabfälle sowie die Leinensenkgewichte, abgelegten Bojen, Pfähle, Leinenabweiser usw. zu entfernen!

III. VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN ZUR GERÄTENUTZUNG

  • Auf beiden Seen besteht die Möglichkeit, ein Boot zur Fütterung zu nutzen
  • Auf Booten montiertes Fischradar ist erlaubt
  • Am Stausee ist nur elektrischer Antrieb (Elektromotor) zulässig

Abweichende Regelungen:
Innensee:

  • Es ist strengstens VERBOTEN, Endausrüstung mit dem Boot auf den Innensee zu bringen!
  • Die Nutzung eines Futterbootes auf dem Innensee ist VERBOTEN!
  • Es ist VERBOTEN, auf dem Innensee Fanggeräte (Köder) einzuziehen!

Stausee:

  • Beim Spannwelsfischen ist das Einbringen und Platzieren des Köderfisches mit dem Boot an der Hauptspannleine erlaubt und gemäß Punkt II. ist es zwingend erforderlich, die genannten Umweltschutzbestimmungen einzuhalten.
  • Beim Welsfischen ist das Einbringen der Sposen mit dem Boot erlaubt.
  • Die Mitnahme der Endausrüstung per Boot ist nur mit Bojli-Tageskarte möglich!
  • Die Nutzung eines Fütterbootes ist nur mit einem gültigen Bojli-Tageskarte möglich. Es ist allen anderen untersagt, sowohl zum einziehen der Endausrüstung als auch zum Füttern zu benutzen!
  • Mögliche Ausrüstung des Fütterbootes: Hakenlöser, Fischradar, Autopilotsystem, LED-Reflektor (keine Erklärung erforderlich)
  • Für Fütterbooten ist es VERBOTEN: „H“-Boje und Kippbojen-Rückholhaken zu verwenden
  • Der Fischwart kann dabei helfen, ein Futterboot mit seinem Boot „zurückzuholen“. Die Gebühr dafür beträgt 2.500 HUF, wenn der Angler kein eigenes Boot besitzt.

 BESONDERE REGELN

  • Gemäß der MOHOSZ-Verordnung von 2023 ist die Verwendung eines dreizackigen Hakens VERBOTEN!
  • Die Verwendung von dreizackigen Haken und Drahtseil ist beim Raubfischangeln nur gestattet, wenn dies von MOHOSZ akzeptiert wurde.
  • Die Verwendung eines Schneidhakens ist VERBOTEN!
  • Beim Welsangeln sind pro Ausrüstung maximal 2 einzackige Haken erlaubt
  • Sportliche Welsangler sollten den Fisch nach Möglichkeit vor dem Fotografieren auf ein nasses Laken legen. Es ist VERBOTEN, den Fisch senkrecht am Maul oder am Kiemenöffnungen anzuheben.
  • Wallerholz ist nicht erlaubt.
  • Es ist VERBOTEN, in den Seen eine feste Futterboje zu platzieren. Es ist nur eine Kippboje erlaubt, die regelmäßig gereinigt werden muss!
  • Der Einsatz von Fischradar zur Bodenkartierung ist zulässig.

Unterschiedliche Regelungen für das Wasserwirtschaftsgebiet:
Innensee: -

Stausee:

  • Beim Sportangeln auf Wels können für die Spannmethode Heringe und Leinenführungsstäbe verwendet werden, die jedoch vom Angler nach dem Angeln entfernt werden müssen. Bei Nichtbeachtung wird eine Strafe verhängt!
  • Bei der Bojlimontage kann Bleikern verwendet werden, dies ist aufgrund der Gewässerbettverhältnisses nicht erforderlich, jedoch bis zu einer maximalen Länge von 100 cm nicht verboten.
  • Der Haken ohne Bart ist bei der Bojlimontage nicht zwingend erforderlich, kann aber frei gewählt werden, wenn der Angler dies bevorzugt.
  • Beim Angeln mit dem Bojlitageskarte ist nur Blei oder Leinenblei erlaubt. Das Befestigen der Leine mit einem festen Wirbel, Clip oder einer anderen Methode ist VERBOTEN!
  • Bei der „abnehmbaren“ Endmontage des Kessels, wenn der Clip geschlossen, geklebt, mit einem Schnellbinder usw. befestigt ist. führt zu einer Sanktion und der sofortigen Einstellung des Fischfangs!

 

 

  1. KAPAZITÄTS-, MENGEN- UND GRÖSSENBESCHRÄNKUNGEN
  • Angelfähigkeiten:
    - Erwachsener Angler: 2 Fertigkeiten, mit 1 Haken pro Fertigkeit - Ausländischer Angler: 2 Fertigkeiten, mit 1 Haken pro Fertigkeit - Rabatt (über 65), Jugendangler, Ausländer: 1 Fertigkeit, mit 1 Haken - Sportangler: 1 Fertigkeiten, mit 1 Haken - Kinderangler: 1 Fertigkeit Schwimmen, mit 1 Haken - Gekochter Angler: 2 Fertigkeiten, mit 1 Haken pro Fertigkeit - Welsangler: 2 Fertigkeiten, mit 2 Haken pro Fertigkeit (ein Punkt!) - Spinnangler: 1 Fertigkeit, 1 Köder

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Menge und Tageskarten ab 01.01.2024

Karpfen

andere Adlige

eine Art Brasse

Wels

täglich

wöchentlich

jährlich

täglich

wöchentlich

jährlich

täglich

täglich

wöchentlich

jährlich

Sport TAGESKARTE

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Erwachsener Tageskarte

1 Stk

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1 Stk

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3 kg

1 Stk

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JUGEND TAGESKARTE

1 Stk

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1 Stk

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-

3 kg

1 Stk

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KINDERTAGESKARTE

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1 Stk

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3 kg

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Erwachsener Jahreskarte

2 Stk

4 Stück

25 Stk

2 Stk

4 Stück

25 Stk

4 kg

2 Stk

3 Stk

15 Stk

Bojlis Jahrenkarte

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Begünstigter (über 65 Jahren)

2 Stk

4 Stück

15 Stk

2 Stk

4 Stück

15 Stk

4 kg

2 Stk

3 Stk

10 Stk

Sportangler Jahreskarte

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Jugend Jahreskarte

2 Stk

4 Stück

10 Stk

1 Stk

2 Stk

10 Stk

4 kg

1 Stk

2 Stk

5 Stk

Kinder Jahreskarte

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1 Stk

2 Stk

10 Stk

1 kg

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Ausländischer Angler

1 Stk

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1 Stk

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3 kg

1 Stk

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Spinnangler

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Welsfischer

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Jahreskarte (Nicht-Vereinsmitglied)

2 Stk

4 Stück

25 Stk

2 Stk

4 Stück

25 Stk

4 kg

2 Stk

3 Stk

15 Stk

- Ab 2024 entfällt die zusätzliche Karte zum Mitnehmen von Fisch.
- Auch der Graskarpfen gilt als weiterer Edelfisch! - Es ist zwingend erforderlich, die nach Mohosz festgelegte Höchstmenge von 3 Edelfischen pro Tag einzuhalten. - Die kleinste Welsgröße, die gefangen werden kann, beträgt 70 cm und die größte Größe beträgt 130 cm. Welse außerhalb des Größenbereichs 70-130 cm müssen freigelassen werden! - Berechnung der Wochenmenge: Eine Kalenderwoche dauert von Montag bis Sonntag und in dieser Zeit gilt die Beschränkung. Am Montag um 00:00 Uhr beginnt die wöchentliche und wöchentliche Anzahlbegrenzung erneut

  1. WICHTIGSTE VERLETZUNGEN UND ANWENDBARE SANKTIONEN
  • Mit der Aufnahme des Angelsports anerkennt der Angler als Inhaber des Regionaltickets die Kenntnis der nationalen und örtlichen Angelregeln und verpflichtet sich, diese uneingeschränkt einzuhalten. Sie erkennen an, dass Sie zur Einhaltung der Fischüberwachungsmaßnahmen und zur Mitwirkung bei der Kontrolle verpflichtet sind.
  • Im Falle einer Straftat im Zusammenhang mit illegalem Fischfang, im Falle einer Geldbuße oder eines Verbots, die von der Fischereibehörde im Zusammenhang mit einem Verstoß in den von der Gebietskarte erfassten Gewässern verhängt wurde, oder im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln Wie in den örtlichen Fischereivorschriften festgelegt, kann Ihr Gebietsausweis entzogen werden und Sie können auch aus dem jeweiligen Fischereigebiet verbannt werden!
  • Die wesentlichen Klagen und der Umfang des Verbots, die den Widerruf des Regionaltickets und das Kaufverbot rechtfertigen:
    • Begehung einer Straftat im Zusammenhang mit Fischerei oder Fischerei (z. B. Diebstahl hoher Beträge, Wilderei, Tierquälerei): 3-5 Jahre
    • Verweigerung oder Behinderung der Umsetzung einer Fischereimaßnahme: 3-5 Jahre
    • Unerlaubter Fischfang, durch eine Person der schon unter einer Sanktion steht: 1-5 Jahre, mindestens jedoch die doppelte Dauer des Verbots
    • Überschreitung der oberen Größenbeschränkung: 1-5 Jahre
    • Überschreitung der unteren Größenbeschränkung: 1-5 Jahre
    • Überschreitung der Mengenbegrenzung: 1-5 Jahre
    • Verstoß gegen Mengenbeschränkungen: 1-5 Jahre
    • Bereitstellung oder Aufzeichnung unwahrer personenbezogener Daten, Fälschung von Fischereidokumenten, Änderung dieser personenbezogenen Daten bei der Bereitstellung fischereibezogener Daten: 1–5 Jahre
    • Von einer Fischereibehörde festgestellter Verstoß,  hier nicht näher genannten Handlungen: 1-3 Jahre, mindestens jedoch der Zeitraum des Verbots
    • Markierung und Verstümmelung von Fischen: 1-3 Jahre
    • Verstoß gegen die Verwaltungsregeln des Fangprotokolls (Fälschung, Änderung eingegebener Daten, Nichteintragung von Fischen): 1-3 Jahre
    • Aufbewahrung von Fischen, die einer Verbotsfrist unterliegen oder als gesetzlich geschützt erklärt werden, oder von Fischen, die nicht gefangen werden dürfen: 1-3 Jahre
    • Transport lebender Fische, die durch Größenbeschränkungen geschützt sind, oder Versuch, sie zu transportieren: 1-3 Jahre
    • Verstoß gegen andere im Rahmen der nationalen Fischereivorschriften festgelegte Verbote: 3 Monate – 1 Jahr

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Der Verein als juristischer Person übernimmt keine Verantwortung für Unfälle und Schäden in dem von ihm bewirtschaftetet Gebieten und ist von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.
  • Der Angler darf am Ufer und in den Angelgebieten befindlichen Geräte, Angel- und Wasseranlagen ausschließlich auf eigene Gefahr nutzen.
  • In Angelegenheiten, die hier nicht geregelt sind, gelten das Bürgerliche Gesetzbuch, die Gesetze und MOHOSZ-Verordnungen über Fischerei, Fischzucht, Fischschutz, Umwelt- und Naturschutz und Strafverfolgungsmaßnahmen sowie die Vorschriften und Bestimmungen der Vereinssatzung.
  • Bevor er mit dem Angeln beginnt, muss sich der Angler mit der CII von 2013 über Fischmanagement und Fischschutz beim Angeln vertraut machen und diese einhalten. Gesetz (Hhvtv.) und 133/2013, die zu seiner Umsetzung erlassen wurden. (XII.29.) VM-Erlass (Vhr.) sowie die Regeln der Nationalen Fischereiordnung und der örtlichen Fischereiordnung.
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